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   BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvB 1/01, 2 BvB 2/01, 2 BvB 3/01   

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https://dejure.org/2014,25476
BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvB 1/01, 2 BvB 2/01, 2 BvB 3/01 (https://dejure.org/2014,25476)
BVerfG, Entscheidung vom 20.05.2014 - 2 BvB 1/01, 2 BvB 2/01, 2 BvB 3/01 (https://dejure.org/2014,25476)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - 2 BvB 1/01, 2 BvB 2/01, 2 BvB 3/01 (https://dejure.org/2014,25476)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 21 Abs 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 34a Abs 3 BVerfGG
    Ablehnung der Auslagenerstattung im Parteiverbotsverfahren - einstweilige Anordnungen innerhalb des Hauptsacheverfahrens (hier: Regelungen zum Verfahren und zu dessen Durchführung) lösen keine Kostenfolgen aus

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Anordnung der Erstattung der notwendigen Auslagen in einem Parteiverbotsverfahren der NPD

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Anordnung der Erstattung der notwendigen Auslagen in einem Parteiverbotsverfahren der NPD

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Anordnung der Erstattung der notwendigen Auslagen in einem Parteiverbotsverfahren der NPD

  • rewis.io

    Ablehnung der Auslagenerstattung im Parteiverbotsverfahren - einstweilige Anordnungen innerhalb des Hauptsacheverfahrens (hier: Regelungen zum Verfahren und zu dessen Durchführung) lösen keine Kostenfolgen aus

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32
    Antrag auf Anordnung der Erstattung der notwendigen Auslagen in einem Parteiverbotsverfahren der NPD

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung der Auslagenerstattung im Parteiverbotsverfahren - einstweilige Anordnungen innerhalb des Hauptsacheverfahrens (hier: Regelungen zum Verfahren und zu dessen Durchführung) lösen keine Kostenfolgen aus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 136, 274
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvB 1/01

    Ablehnung der Erstattung von Auslagen im eingestellten NPD-Verbotsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvB 1/01
    Die Anträge wurden durch Beschluss vom 8. Juni 2004 abgelehnt (BVerfGE 110, 407).

    Die Versagung von Auslagenerstattung durch Beschluss vom 8. Juni 2004 (BVerfGE 110, 407) erstreckt sich auf das Zwischenverfahren, das zu den Beschlüssen vom 15. Juni und 3. Juli 2001 geführt hat.

  • BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvB 1/01

    Rückgabe der bei Rechtsanwalt Mahler sichergestellten Unterlagen

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvB 1/01
    Auf Antrag der Antragsgegnerin gab der Senat mit Beschlüssen vom 15. Juni und 3. Juli 2001 der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin zunächst auf, sämtliche im Zusammenhang mit einer im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen Rechtsanwalt Horst Mahler, einen der beiden Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin, erfolgten Durchsuchung in dessen Wohnung und Kanzlei sowie in der Parteizentrale der Antragsgegnerin am 11. Juni 2001 sichergestellten, überspielten oder kopierten elektronischen Daten, Datenträger und Unterlagen unverzüglich zu versiegeln, beim Amtsgericht Tiergarten in Berlin zu hinterlegen und den Vollzug dem Bundesverfassungsgericht anzuzeigen (BVerfGE 104, 38; 104, 39; 104, 41), sodann, die bei der Durchsuchung beschlagnahmte EDV-Anlage und die anderen vorgenannten Daten und Gegenstände Rechtsanwalt Mahler unverzüglich nach Durchführung bestimmter Maßnahmen der Datensicherung zurückzugeben (BVerfGE 104, 42).

    Denn die einstweilige Anordnung hindere lediglich die derzeitige Nutzung der sichergestellten Gegenstände im Strafverfahren gegen den Bevollmächtigten (BVerfGE 104, 42 ).

  • BVerfG, 15.06.2001 - 2 BvB 2/01

    Erlass einer eA, die bei der Durchsuchung in der Kanzlei und in der Wohnung des

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvB 1/01
    Auf Antrag der Antragsgegnerin gab der Senat mit Beschlüssen vom 15. Juni und 3. Juli 2001 der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin zunächst auf, sämtliche im Zusammenhang mit einer im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen Rechtsanwalt Horst Mahler, einen der beiden Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin, erfolgten Durchsuchung in dessen Wohnung und Kanzlei sowie in der Parteizentrale der Antragsgegnerin am 11. Juni 2001 sichergestellten, überspielten oder kopierten elektronischen Daten, Datenträger und Unterlagen unverzüglich zu versiegeln, beim Amtsgericht Tiergarten in Berlin zu hinterlegen und den Vollzug dem Bundesverfassungsgericht anzuzeigen (BVerfGE 104, 38; 104, 39; 104, 41), sodann, die bei der Durchsuchung beschlagnahmte EDV-Anlage und die anderen vorgenannten Daten und Gegenstände Rechtsanwalt Mahler unverzüglich nach Durchführung bestimmter Maßnahmen der Datensicherung zurückzugeben (BVerfGE 104, 42).
  • BVerfG, 15.06.2001 - 2 BvB 1/01

    Erlass einer eA, die bei der Durchsuchung in der Kanzlei und in der Wohnung des

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvB 1/01
    Auf Antrag der Antragsgegnerin gab der Senat mit Beschlüssen vom 15. Juni und 3. Juli 2001 der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin zunächst auf, sämtliche im Zusammenhang mit einer im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen Rechtsanwalt Horst Mahler, einen der beiden Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin, erfolgten Durchsuchung in dessen Wohnung und Kanzlei sowie in der Parteizentrale der Antragsgegnerin am 11. Juni 2001 sichergestellten, überspielten oder kopierten elektronischen Daten, Datenträger und Unterlagen unverzüglich zu versiegeln, beim Amtsgericht Tiergarten in Berlin zu hinterlegen und den Vollzug dem Bundesverfassungsgericht anzuzeigen (BVerfGE 104, 38; 104, 39; 104, 41), sodann, die bei der Durchsuchung beschlagnahmte EDV-Anlage und die anderen vorgenannten Daten und Gegenstände Rechtsanwalt Mahler unverzüglich nach Durchführung bestimmter Maßnahmen der Datensicherung zurückzugeben (BVerfGE 104, 42).
  • BVerfG, 15.06.2001 - 2 BvB 3/01

    Erlass einer eA, die bei der Durchsuchung in der Kanzlei und in der Wohnung des

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvB 1/01
    Auf Antrag der Antragsgegnerin gab der Senat mit Beschlüssen vom 15. Juni und 3. Juli 2001 der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin zunächst auf, sämtliche im Zusammenhang mit einer im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen Rechtsanwalt Horst Mahler, einen der beiden Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin, erfolgten Durchsuchung in dessen Wohnung und Kanzlei sowie in der Parteizentrale der Antragsgegnerin am 11. Juni 2001 sichergestellten, überspielten oder kopierten elektronischen Daten, Datenträger und Unterlagen unverzüglich zu versiegeln, beim Amtsgericht Tiergarten in Berlin zu hinterlegen und den Vollzug dem Bundesverfassungsgericht anzuzeigen (BVerfGE 104, 38; 104, 39; 104, 41), sodann, die bei der Durchsuchung beschlagnahmte EDV-Anlage und die anderen vorgenannten Daten und Gegenstände Rechtsanwalt Mahler unverzüglich nach Durchführung bestimmter Maßnahmen der Datensicherung zurückzugeben (BVerfGE 104, 42).
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